Was tun mit ungeliebten Geschenken? Wenn das Geschenk an Ihrem Wohnort gekauft wurde, können Sie versuchen, es umzutauschen. Viele Geschäfte nehmen fehlerfreie Ware aus Kulanz zurück. Der Händler muss aber kein Geld auszahlen, sondern kann einen Gutschein ausstellen oder direkt gegen andere Ware tauschen. Den Umtausch sollte man aber besser erst nach Neujahr machen, denn heute und bis Silvester dürfte ein Ansturm Umtauschwilliger die Geschäfte lahmlegen. Da lohnt es sich, noch etwas abzuwarten.
Online oder im Versandhandel gekaufte Geschenke können innerhalb von zwei Wochen zurückgeschickt werden. Für bei ebay gekaufte Ware gilt sogar eine Rückgabefrist von einem Monat.
Sollte das Geschenk mangelhaft sein, kann es gegen Vorlage des Kassenbons innerhalb von zwei Jahren reklamiert werden.
Falls das Geschenk von der Tante oder den Eltern in einer anderen Stadt gekauft wurde, kann man es über Online-Marktplätze verkaufen. Bei amprice zum Beispiel geht das ohne Einstellgebühren und somit risikofrei.